Verband evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM)
Satzung
beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 3. November 2008,
ergänzt auf den Mitgliederversammlungen am 24. Oktober 2011 und 8. November 2021
Organe des Verbandes sind
- der Verbandsrat mit dem geschäftsführenden Vorstand
- die Mitgliedervollversammlung
- Die Vollversammlung umfasst sämtliche Mitglieder des Verbandes. Sie tritt in der Regel einmal jährlich zusammen. Der Verbandsrat entscheidet in welcher Form (in Präsenz oder digital) die Mitgliederversammlung durchgeführt wird. Bei der Wahl der Tagungsorte sollte auf die territoriale Ausgewogenheit im Gesamtbereich der EKM geachtet werden. Die/der geschäftsführende Vorsitzende lädt alle Mitglieder des Verbandes direkt und rechtzeitig ein.
- Die Vollversammlung ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Es gilt die einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag bzw. Wahlvorschlag als abgelehnt.
- Die Mitgliedervollversammlung ist das oberste Leitungsorgan des Verbandes.
Aufgaben der Vollversammlung sind insbesondere: - Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes der/des Vorsitzenden und des Verbandsrates
- Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Beschlussfassung über Angelegenheiten, die der Verbandsrat der Vollversammlung zur Entscheidung zuweist
- Sachdiskussion über die Arbeit des Verbandes
- Wahl des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter
- Wahl des Verbandsrates
Briefwahl ist nach fristgerechter Antragstellung (4 Wochen vor Wahltermin) möglich.
§ 6a Digitale Mitgliedervollversammlung
- Die Mitgliedervollversammlung kann auch in digitaler Form stattfinden (Online-Meeting/Videokonferenz).
Sie setzt sich aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. - Der Verbandsrat definiert die Regularien der digitalen Mitgliedervollversammlung.