KIRCHENMUSIK

der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Ausbildungsstätten

Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle (Saale)
Website: www.ehk-halle.de

Kirchengesetz über die Errichtung der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik in Halle/Saale
Website: www.kirchenrecht-ekm.de Nr. 455

Satzung für die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik in Halle/Saale
Website: www.kirchenrecht-ekm.de Nr. 455.1

Kirchenmusikalisches Seminar Halle (Saale), C-Ausbildung
Website: www.c-ausbildung-halle.de

Auszug aus dem Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle bezüglich des Kirchenmusikalischen Seminars:

6. Beirat

6.1. Für die Begleitung des Seminars wird ein Beirat eingesetzt.
Er besteht aus
a) dem Landeskirchenmusikdirektor als Vorsitzenden,
b) dem zuständigen Referatsleiter des Landeskirchenamtes als stellvertretendem Vorsitzenden,
c) einem Vertreter der Hochschule,
d) einem Vertreter des Kirchenkreises Halle,
e) einem Vertreter der ehemaligen Seminaristen und
f) einer weiteren sachkundigen Person.
Die Mitglieder d) bis f) werden durch den Beirat für die Dauer von 3 Jahren berufen. Erneute Berufung ist möglich.

6.2. Der Beirat unterstützt den Leiter in seinen Aufgaben, insbesondere bei der Weiterentwicklung des Profils des Seminars und bei der Werbung neuer Seminaristen. Er berät zu Haushaltsplan, Jahresrechnung, Anstellung von Mitarbeitern und deren Dienstanweisung. Er nimmt den Bericht des Leiters entgegen. Der Beirat berät die EKM und die Hochschule zu Fragen der Einbindung des Seminars in die Hochschule.

6.3. Der Beirat wird vom Vorsitzenden eingeladen. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden anwesend sind. Er ist zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen, wenn dies der Leiter oder 3 Mitglieder des Beirates verlangen.