der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Das Kirchenchorwerk ist der Zusammenschluss der Kirchenchöre und Instrumentalgruppen (außer Posaunenchören) innerhalb der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM).
Das Kirchenchorwerk der EKM besteht seit dem 1. Dezember 2010 und ist aus den Kirchenchorwerken im Bereich der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen und im Bereich der ehemaligen Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen hervorgegangen.
Ziel ist die Förderung des kirchlichen Singens und Musizierens, insbesondere durch Weiterbildungsangebote, Sing- und Musizierwochen und Notenausgaben. Diese Angebote richten sich an Sängerinnen und Sänger, Instrumentalisten, singende und musizierende Kinder sowie die Leiterinnen und Leiter von Chören und Instrumentalgruppen.
Aufgaben und Arbeitsweise sind in der Ordnung des Kirchenchorwerkes zu finden. Zum Nutzen des Kirchenchorwerkes für die Chöre und Gemeinden der Landeskirche siehe [hier].
Die Chöre und Instrumentalgruppen sind über die Kirchengemeinden Mitglied im Kirchenchorwerk. Das Kirchenchorwerk selbst ist Mitglied des Chorverbandes in der Evangelischen Kirche in Deutschland:
www.choere-evangelisch.de
jährlich stattfindende Grundlagenseminare für angehende Chorleiter oder interessierte Sänger, die sich eine zukünftige Chorleitertätigkeit vorstellen könnten
jährlich stattfindende Themenseminare für Fortgeschrittene; die Themen variieren jährlich, z. B.
Es gibt verschiedene Angebote für Kinder, Familien, Jugendliche und Ältere, für im Singen Unerfahrene und für geübtere Sängerinnen und Sänger. Sie alle sind eingeladen zu Chorsingen, geselligem Singen, Stimmbildung, gemeinsamem Musizieren oder auch Tanzen.
Informieren Sie sich im Singwochenplan.
Mitarbeit bei Notenausgaben des Chorverbandes in der Evangelischen Kirche in Deutschland
eigene Ausgaben
Dankurkunden des Kirchenchorwerkes aus Anlass eines Chorjubiläums oder für Chormitgliedschaft sind ein Zeichen der Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Kirchenchorbereich. Die Urkunden können in der Geschäftsstelle angefordert werden (mindestens 3 Wochen vor dem Jubiläumstermin).
Die Arbeit des Kirchenchorwerkes wird finanziert durch einen jährlichen Jahresbeitrag.
Sie beträgt für Erwachsenenchöre
10,00 € pro Chor plus 1,00 € pro Chorsänger
Für Kinder- und Jugendchöre sowie für Instrumentalgruppen wird keine Jahresbeitragszahlung erwartet.
Der Jahresbeitrag soll vom Träger des Chores gezahlt werden (§3 Abs. 4 der Ordnung des Kirchenchorwerks).