der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Leitendes Ziel ist es, in den Arbeitsfeldern des Kirchenchorwerks sexualisierte Gewalt zu verhindern und die Arbeitsfelder täter*innenunfreundlich zu gestalten.
Gleichzeitig gilt es dort, wo trotz entsprechender Vorsichtsmaßnahmen Tatbestände sowie Grenzüberschreitungen festgestellt werden, diese klar zu benennen und aktiv an der Aufklärung und Aufarbeitung mitzuarbeiten.
Das vorliegende Rahmenkonzept gibt Musterregelungen und Orientierungen zur Ausarbeitung der jeweiligen Schutzkonzepte auf Kirchenkreis-, Gemeinde- und Verbandsebene.
Den gesetzlichen Rahmen bildet das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und seine Durchführungsverordnung. Alle Angebote, die grundlegend oder zusätzlich eine öffentliche Förderung der Kommunen oder Bundesländer im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, unterliegen den Bestimmungen des SGB VIII, besonders §§ 8a (Schutzauftrag bei Kindswohlgefährdung) und 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen).
Wir sichern zu, in unseren Angeboten eine täter*innenunfreundliche Umgebung zu schaffen. Dazu gehört die intensive Auseinandersetzung mit:
Inhalte einer Risikoanalyse sind in Anlage 1 benannt.
Als Kirchenchorwerk der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland arbeiten wir im Rahmen des Gewaltpräventionskonzeptes auf Grundlage eines gemeinsamen Verhaltenskodexes. Der Verhaltenskodex des Kirchenchorwerkes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland leitet sich aus unseren Leitbildern ab und ist zwingender Teil einer Selbstverpflichtungserklärung aller ehren- und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen in unseren Arbeitsbereichen. Die Selbstverpflichtungserklärung ist durch alle tätigen Personen abzugeben und bei den zuständigen Personen vor Ort zu hinterlegen. Wir verpflichten uns damit, gegenüber unseren Schutzbefohlenen ein grenzachtendes, respektvolles und persönlichkeitsschützendes Verhalten zu wahren. Der Verhaltenskodex und die Selbstverpflichtungserklärung (siehe Anlage 2) sind somit als gemeinsamer Orientierungsrahmen und Regelwerk des Miteinanders wichtige Bausteine der Gewaltprävention.
Alle Personen, die Umgang mit Schutzbefohlenen und Zugang zu den Räumlichkeiten haben, legen zur Einsicht nach § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vor. Für die Beantragung wird ein Muster zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 3). Soweit Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, ist dies mit einer Bescheinigung des Trägers kostenfrei.
Unsere Mitarbeitenden sind abgestuft nach Tätigkeit und Verstetigung der haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeiten, im Sinne der Kenntnisse über Ziele und Verfahrenswege dieses Konzeptes fortgebildet.
Anregungen und Fragen zum Gespräch im Vorfeld von Freizeiten und Unterricht:
Erfolgreiche Präventionsmaßnahmen bedeuten bei uns:
Das Beschwerdemanagement ist eine der tragenden Säulen für die Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Dabei werden Beschwerden von Kindern und Jugendlichen als Impulse für die Weiterentwicklung der Arbeit betrachtet. Außerdem werden Kinder und Jugendliche dazu ermutigt, ihre Wahrnehmung der Situation zu schildern und sich zu äußern, wenn sie eine Grenzverletzung erleben. Ein Kind oder Jugendlicher wird wegen einer Beschwerde niemals benachteiligt, diffamiert oder in sonstiger Art und Weise unter Druck gesetzt. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, Beschwerden von Kindern und Jugendlichen ernsthaft aufzunehmen, zu prüfen und sich auf entsprechende Änderungsmöglichkeiten einzulassen. Gute Erreichbarkeit, umfassende Information, Interesse, Aufmerksamkeit, Verständnis und eine alters- und entwicklungsangemessene Sprache sowie eine schnelle Reaktion sind wesentliche Aspekte des Beschwerdemanagements für Kinder und Jugendliche. Möglichkeiten zur Beschwerde sind das Gespräch zwischen dem Kind bzw. Jugendlichen und den betreffenden Mitarbeitenden, einem oder einer anderen Mitarbeitenden, einer von ihm selbst gewählten Vertrauensperson oder einer benannten zuständigen Person sowie sonstige schriftliche Rückmeldungen in jeder Form. Beschwerden können persönlich, anonym oder als Gruppe vorgetragen werden.
Beschwerde aufnehmen
Beschwerden zu Interaktionen
Beschwerden zu Gestaltung und organisatorischen Abläufen
Beschwert sich ein Kind oder ein Jugendlicher bzw. eine Jugendliche über organisatorische Abläufe oder die Gestaltung des Angebots, so ist eine gute Abwägung wichtig. Nicht jede Beschwerde und jeder Veränderungswunsch entspricht dem pädagogischen Konzept der Einrichtung oder Maßnahme. Dementsprechend kann nicht jeder Wunsch von Beschwerde Führenden aufgegriffen werden. Die Auseinandersetzung auf der pädagogischen Ebene ist notwendig und eine inhaltliche Begründung ist zu geben. Wichtig ist eine gute Kommunikation mit dem Stichwort „Wir bleiben im Gespräch“. Anonymen Beschwerden wird ebenfalls nachgegangen.
a) Ruhe bewahren, entschleunigen und Situation analysieren
b) Situationsanalyse überprüfen
c) Hilfe organisieren
d) kirchlicher Kontext
Der Schutz der Betroffenen hat oberste Priorität! Nichts geschieht gegen den Willen der Betroffenen.
Vertrauensperson des Kirchenchorwerkes
In Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt nimmt Pfarrerin Inga Chudalla (Straße nach Kölleda 11, 99610 Sömmerda OT Leubingen; 03634 / 623182; inga.chudalla@ekmd.de) Beschwerden entgegen.
Beschwerden werden in dem Beschwerdedokument festgehalten durch die Vertrauensperson datenschutzkonform aufbewahrt.
Veränderungen/Umsetzungen, die sich aus Beschwerden ergeben werden schriftlich festgehalten.
Jede Meldung wird von der jeweils für die einzelne Veranstaltung des Kirchenchorwerks verantwortliche Person ernst genommen und datenschutzkonform (nach DSGVO) zum Zweck der Nachvollziehbarkeit/Analyse dokumentiert (siehe Anlage 5).
Dieses Gewaltschutzkonzept wurde vom Werkrat des Kirchenchorwerkes der EKM in seiner Sitzung am 15.11.2024 beschlossen und tritt zum 1.12.2024 in Kraft.
Christine Cremer, Vorsitzende des Werkrates des Kirchenchorwerks der EKM
Anlage 1 Potential-und Risikoanalyse_KCW
Anlage 2 Verhaltenskodex+Selbstverpflichtung_KCW
Anlage 3 Beantragungsunterlagen Fuehrungszeugnis_KCW
Anlage 4 Praeventionsgrundsaetze_KCW
Anlage 5 Falldokumentation+Verdachtstagebuch_KCW
Betroffene sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen können sich an die Ansprechstelle der EKM zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wenden:
Pfarrerin Dorothee Herfurth-Rogge
Telefon: 0345 - 68669854
Mobil: 0172 7117672
E-Mail: dorothee.herfurth-rogge[at]ekmd.de
Beratung und Hilfe zur Prävention sexualisierter Gewalt (auch im einzelnen Gemeindekontext) gibt die Fachstelle der EKM für die Prävention sexualisierter Gewalt:
Barbara Holtermann
Hegelstraße 1
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 - 5346 228
E-Mail: barbara.holtermann[at]ekmd.de
Diakonin Ivonne Stam
Hegelstraße 1
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 - 5346 223
E-Mail: ivonne.stam[at]ekmd.de
Unabhängige Meldestelle für Betroffene von Fällen sexualisierter Gewalt in der EKM:
Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk „Kind im Zentrum"
Juristenstraße 12
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491 - 4593882
E-Mail: meldestelle.kiz-wittenberg[at]ejf.de