In jedem Kirchenkreis wird eine Kirchenmusikerin oder ein Kirchenmusiker als Kreiskantorin oder Kreiskantor berufen. Mit dieser Funktion sind übergemeindliche Aufgaben und die kirchenmusikalische Fachaufsicht im Kirchenkreis verbunden:
- die Verantwortung für das Kirchenmusik-Konzept im Kirchenkreis
- die Mitwirkung bei Struktur-, Anstellungs- und arbeitsrechtlichen Fragen
- die Begleitung und fachliche Beratung aller Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Kirchenkreis
- die Verantwortung für Aus- und Fortbildung neben- und ehrenamtlicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
- die Beratung der Pfarrerinnen und Pfarrer, des Gemeindekirchenrates und der Kreissynode in musikalischen und liturgischen Fragen
- die Verantwortung für überregionale kirchenmusikalische Veranstaltungen im Kirchenkreis
Wählen Sie auf der Karte den (ehemaligen) Propstsprengel und dann den entsprechenden Kirchenkreis aus, um die Kreiskantorin oder den Kreiskantor zu erfahren: