KIRCHENMUSIK

der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Kreiskantoren

In jedem Kirchenkreis wird eine Kirchenmusikerin oder ein Kirchenmusiker als Kreiskantorin oder Kreiskantor berufen. Mit dieser Funktion sind übergemeindliche Aufgaben und die kirchenmusikalische Fachaufsicht im Kirchenkreis verbunden:

  • die Verantwortung für das Kirchenmusik-Konzept im Kirchenkreis
  • die Mitwirkung bei Struktur-, Anstellungs- und arbeitsrechtlichen Fragen
  • die Begleitung und fachliche Beratung aller Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Kirchenkreis
  • die Verantwortung für Aus- und Fortbildung neben- und ehrenamtlicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
  • die Beratung der Pfarrerinnen und Pfarrer, des Gemeindekirchenrates und der Kreissynode in musikalischen und liturgischen Fragen
  • die Verantwortung für überregionale kirchenmusikalische Veranstaltungen im Kirchenkreis

Wählen Sie auf der Karte den (ehemaligen) Propstsprengel und dann den entsprechenden Kirchenkreis aus, um die Kreiskantorin oder den Kreiskantor zu erfahren: